Alle Angaben in diesem Informationsblatt beruhen auf
Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum
Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit
und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich
eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr
übernommen werden. [color="red"]Merkblatt für die Einfuhr von PKW in den Senegal und nach Gambia[/color]
Hiermit sind auch Touristenfahrzeuge gemeint!1. Senegal Die Einfuhr von PKW in den Senegal unterliegt den geltenden senegalesischen
Zollvorschriften.
Seit Dezember 2008 sind laut einem Pressecommuniqué der senegalesischen
Zollbehörden die bisherigen Zollvorschriften für die Einfuhr von PKWs aufgehoben
worden. Es ist der Botschaft bisher nicht gelungen, eine offizielle schriftliche Auskunft
bezüglich der aktuellen Vorschriften zu bekommen.
Laut telefonischer Auskunft der Zolldirektion gilt zur Zeit und bis zum 31.05.2009
folgendes:
Es wird nicht mehr zwischen Pkw, die jünger oder älter als 5 Jahre sind, unterschieden.
Bei Einfuhr eines PKW auf dem Landweg durch Touristen (gilt nicht für Bewohner
Senegals !) wird an der jeweiligen Grenzstation (poste de douanes) bei der Einreise ein
passavant de circulation ausgestellt. Dieses ist maximal 10 Tage gültig. Eine
zweimalige Verlängerung um jeweils 15 Tage ist möglich. Danach kann für maximal drei
Monate eine admission temporaire spéciale beim Directeur des Etudes et Législation
beantragt werden.
Ab dem 01.06.2009 soll es ein carnet de passage de douane geben, mit welchem eine
Einfuhr für maximal 6 Monate möglich ist. Genaue Informationen hierzu liegen jedoch zur Zeit nicht vor. Informationen sind bei der Direction des douanes unter der Nummer (00221) 33 8297474
erhältlich. Die Webseite der senegalesischen Zollbehörden
http://www.douanes.sn funktioniert
zur Zeit nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einfuhrbestimmungen jederzeit kurzfristig
ändern können, ohne dass die Botschaft davon erfährt
20 Avenue Pasteur, B.P. 2100, Dakar, Senegal, Tel : (00221) 33. 889.48.84, Fax: (00221) 33.823.69.31
29 Independence Drive (P.O. Box 833), Banjul, The Gambia, Tel: (00220) 422 77 83, Fax (00220) 422 45 45
02/2009
2. Gambia Die Einfuhr von PKW nach Gambia unterliegt den dortigen Zollvorschriften.
Eine Einfuhrbeschränkung für Autos, die älter als 5 Jahre sind, besteht nach Auskunft der
Zollbehörden nicht.
Rechtsgesteuerte Autos sind innerhalb von drei Monaten nach Einfuhr umzurüsten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die gambischen Einfuhrbestimmungen kurzfristig
ändern können, ohne dass die Botschaft davon erfährt.
Weitere Informationen sind beim Department of Customs and Excise erhältlich.
Department of Customs and Excise
Liberation Avenue
Banjul
Tel 00220 422 7715
Fax 00220 422 8943
20 Avenue Pasteur, B.P. 2100, Dakar, Senegal, Tel : (00221) 33. 889.48.84, Fax: (00221) 33.823.69.31
29 Independence Drive (P.O. Box 833), Banjul, The Gambia, Tel: (00220) 422 77 83, Fax (00220) 422 45 45
02/2009