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 Betreff des Beitrags: Urheberrechte - unbedingt lesen
BeitragVerfasst: 18.06.2008, 08:15 
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Liebe Stormer,

Flashmann vom Offroad-Forum hat uns dankenswerterweise erlaubt, nachfolg. Text einzustellen. BITTE unbedingt beachten - Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:



Urheberrecht - http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Sommer, tolles Wetter und Anwälte, die auch mal wieder Urlaub machen wollen.
Da einigen das nötige Kapital zu fehlen scheint, kursieren wieder Abmahnwellen großen Ausmaßes im Netz. Es geht hauptsächlich um das Wahren von Rechten. Sind es nun Google Screenshots mit Bildmaterial externer deutscher/österreichischer Zulieferer, Bilder von kommerziellen Webseiten in Foren oder was auch immer.

Sowas kann richtig teuer werden und jedem sollte bewust sein, dass er für seine Inhalte voll verantwortlich ist und gerade stehen muss. Wir als Betreiber des Forums sind kein Schutzschild, das voller Freude die Kosten und Mühen einer Abmahnung übernehmen können. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum und auch hier gilt der Leitsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Daher unsere Bitte und Appell an alle: Verwendet nur Bildmaterial in Threads, das entweder direkt von Euch ist oder von dem ihr definitiv wisst, dass der Urheber damit einverstanden ist. Wenn auf dem Bild schon ein Copyright vermerkt ist, ist es ne ganz schlechte Idee es zu verwenden.

Dazu zählen natürlich auch Scans von ganz aktuellen Zeitschriften, was Auslöser für dieses Infoposting war. Ebenso die Verwendung von Comicfiguren, Screenshots aus Filmen etc als Avatar!
Wenn Ihr im Zweifel seit, dann stellt die Frage einfach direkt in den Troopers²AdminThread und wir werden nach besten Wissen und Gewissen antworten.

Danke,
das Forums-Team

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 19.06.2008, 07:13 
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Leute, es tut mir leid Euch mit dem leidigen Thema wieder zu belästigen aber Aufgrund einer berechtigten Anfrage eines Stormers hier ein Zitat aus der Netz-Zeitung:



Donald Duck, Lara Croft oder Miro Klose – ein den eigenen Nickname aufhübschendes Mini-Bild oder ein Avatar sind schnell im Netz veröffentlicht. Das kann böse Folgen haben.

Für die meisten Forennutzer ist ein zum Nick, also zum Benutzernamen, passender Avatar mindestens genau so wichtig wie ein gelungenes Posting.
Geeignete Vorlagen lassen sich im Internet mit Hilfe der einschlägigen Suchmaschinen leicht finden. Und so wimmelt es in Foren nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz über den Urheberschutz.

Comicfiguren, berühmte Kunstwerke oder auch nur ein lustiges Foto, das man irgendwo im Web gefunden hat, haben alle eines gemeinsam: Sie unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz und deswegen darf man sie in der Regel nicht öffentlich verwenden.


Öffentlich zugänglich

Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form diese Avatare (oder kurz: Avas) öffentlich zugänglich gemacht werden. «So wie eine Zeitung nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers ein Bild nehmen und abdrucken darf, darf auch ein Internetuser nicht einfach hergehen und ein Bild auf seiner Homepage veröffentlichen, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

Genauso verboten ist es auch, ein solches Bild als Avatar oder Logo zu verwenden», sagt Sascha Kremer, auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt im Gespräch mit der «Netzeitung».

Ob ein urheberrechtlich geschütztes Ava zum Beispiel in einem frei zugänglichen oder geschlossenen Forum als Userporträt zum Einsatz kommt, ist unerheblich. «Der Begriff geschlossenes Forum bedeutet ja in aller Regel nicht, dass die Plattform nur vier oder fünf Leuten zugänglich ist», erklärt Kremer.



Abmahnungen oder Anklage

Entdeckt ein Urheber eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen. Eine Abmahnung kostet im Schnitt 500 Euro, den Stress dazu gibt's gratis.


Erledigt wäre der Fall damit trotzdem nicht, denn eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. «Wie die Musikindustrie in den Filesharing-Fällen, würde auch in einem solchen Fall Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Die Staatsanwaltschaft kann dann ermitteln und beim Forenbetreiber versuchen, an die User-Daten zu kommen.»



Selbst die Verwendung von Bildern, die zum Beispiel mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie fei genutzt werden können, heruntergeladen wurden, kann zu Problemen führen. Denn gegen eine mögliche Klage des Urhebers schützt ein solcher Vermerk nicht. Deswegen sollte man, um wirklich sicher zu gehen, nur selbst erstellte Bilder als Avatare, Logos oder Illustration verwenden.



Nachträgliche Bearbeitungen

Auch nachträgliche Bearbeitungen bieten keinen Schutz vor juristischem Ärger. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen zwar von Jedem nach Herzenslust verändert werden, die Veröffentlichung ist aber wieder nur dann statthaft, wenn der ursprüngliche Urheber zugestimmt hat.

Gleiches gilt für Avatare etc., die aus mehreren Bildern zusammengesetzt wurden, theoretisch kann jeder einzelne Urheber gegen die Zurschaustellung eines solchen Kunstwerks klagen. Ausnahme: Die Verfremdung ist so stark, dass man nicht mehr erkennen kann, aus welchem Ausgangsbild oder aus welchen Ausgangsbildern das neu entstandene Werk besteht.

Aber dann kann man auch gleich ein eigenes Bild malen oder fotografieren.



Nutzungsvereinbarungen:

Nutzer dürfen keine geschützten Inhalte veröffentlichen und sind bei Verstößen selber verantwortlich.

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